Art. 48 32006R1828
Regeln für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben
Unbeschadet der Liste der nicht zuschussfähigen Ausgaben in Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 gelten gemäß deren Artikel 13 die Artikel 49 bis 53 der vorliegenden Verordnung für die Bestimmung der Zuschussfähigkeit der Ausgaben für Vorhaben, die als Teil eines operationellen Programms im Rahmen des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit ausgewählt wurden.