Erwägungsgrund 22 32009R0987
Die Information der betroffenen Personen über ihre Rechte und Pflichten ist für ein Vertrauensverhältnis zu den zuständigen Behörden und Trägern der Mitgliedstaaten wesentlich. Diese Information sollte Anleitungen in Bezug auf Verwaltungsverfahren beinhalten. Zu den betroffenen Personen können je nach Situation die Versicherten, ihre Familienangehörigen und/oder ihre Hinterbliebenen oder sonstige Personen zählen.