Erwägungsgrund 5 32009R0987
Einen möglichst reibungslosen Ablauf und die effiziente Handhabung der komplexen Verfahren zur Umsetzung der Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu erreichen, erfordert einen Mechanismus, der eine sofortige Aktualisierung des Anhangs 4 ermöglicht. Die Vorbereitung und Anwendung von diesbezüglichen Bestimmungen verlangen eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission, und ihre Umsetzung sollte im Hinblick auf die Folgen, die Verzögerungen sowohl für die Bürger als auch für die Verwaltungsbehörden haben, rasch erfolgen. Die Kommission sollte daher die Befugnis erhalten, eine Datenbank einzurichten und zu verwalten, und gewährleisten, dass diese zumindest ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung betriebsbereit ist. Die Kommission sollte insbesondere die notwendigen Schritte unternehmen, die in Anhang 4 aufgeführten Informationen in diese Datenbank aufzunehmen.