Erwägungsgrund 6 32010R1096
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden eine Makroaufsicht des Finanzsystems auf Ebene der Union und ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) eingerichtet.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden eine Makroaufsicht des Finanzsystems auf Ebene der Union und ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) eingerichtet.