Verordnung (EU) Nr. 1139/2010 der Kommission vom 7. Dezember 2010 zur 141. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Nach Beginn des Gerichtsverfahrens übermittelte die Kommission Herrn Abdrabbah, Herrn Al-Faqih und Herrn Nasuf am 22. September 2009, 7. August 2009 bzw. 11. August 2009 eine Begründung. Der vom Gericht festgestellte Mangel ist damit behoben.
Erwägungsgrund 3 32010R1139
Erwägungsgrund 3 32010R1139Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen