Erwägungsgrund 6 32010R1139
Herr Abdrabbah, Herr Al-Faqih und Herr Nasuf hatten bereits Gelegenheit, zu der ihnen nach Artikel 7a Absatz 3 und Artikel 7c Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 übermittelten Begründung Stellung zu nehmen. Die Kommission hat ihre Stellungnahmen dem Sanktionsausschuss übermittelt und ist dabei, die Beschlüsse zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen sie nach dem Verfahren des Artikels 7b Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung wird Herrn Abdrabbah, Herrn Al-Faqih und Herrn Nasuf mitgeteilt werden —