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Bei der Umsetzung von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a verwenden die Institute nur Typen von Münzsortiergeräten, die von der zuständigen nationalen Behörde oder dem ETSC erfolgreich getestet worden sind und zum Zeitpunkt ihres Erwerbs auf der in Artikel 5 Absatz 2 genannten Website verzeichnet waren. Die Institute stellen sicher, dass die Geräte regelmäßig gewartet werden, so dass ihr Erkennungsvermögen gewahrt bleibt, und berücksichtigen dabei Änderungen in dem in Artikel 5 Absatz 2 genannten Verzeichnis. Dieser Erkennungstest gewährleistet aufgrund seiner Konzeption, dass ein Münzsortiergerät in der Lage ist, die bekannten Arten von gefälschten Euro-Münzen sowie in weiterer Folge nicht für den Umlauf geeignete Euro-Münzen und alle sonstigen münzähnlichen Objekte, die nicht die Merkmale echter Euro-Münzen erfüllen, auszusortieren.
Innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014 können die Mitgliedstaaten bestimmte Ausnahmen von Absatz 1 Satz 1 für am 11. Januar 2011 in Gebrauch befindliche Münzsortiergeräte einführen, die nachweislich für die Erkennung gefälschter Euro-Münzen, nicht für den Umlauf geeigneter Euro-Münzen und sonstiger münzähnlicher Objekte, die nicht die Merkmale echter Euro-Münzen erfüllen, geeignet sind, auch wenn diese Geräte nicht in dem in Artikel 5 Absatz 2 genannten Verzeichnis enthalten sind. Diese Ausnahmen werden nach Konsultation der CCEG angenommen.
Um eine schrittweise Anpassung ihres derzeitigen Systems der Vorschriften und Verfahrensweisen an die Bestimmungen dieser Verordnung zu ermöglichen, sollten die…
die Echtheit und das Aussehen werden anhand einer Stichprobe von mindestens 10 % der eingereichten Menge geprüft.
Voraussetzung für die Echtheitsprüfung von Euro-Banknoten und -Münzen ist eine entsprechende Einstellung der hierzu eingesetzten Geräte. Um die für die…
Diese Verordnung legt die zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen erforderlichen Verfahren fest.
„Echtheitsprüfung von Euro-Münzen“ die Prüfung von Euro-Münzen auf Echtheit und auf Eignung für den Umlauf;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.