Erwägungsgrund 5 32010R1210
Zur Koordinierung der Umsetzung der Echtheitsprüfungsverfahren sollte das mit dem Beschluss 2005/37/EG der Kommission errichtete Europäische technische und wissenschaftliche Zentrum (ETSC) nach Konsultation der in diesem Beschluss genannten Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ außerdem die Test- und Schulungsanforderungen für die Echtheitsprüfung, die technischen Merkmale für die Untersuchung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen und andere Vorschriften für die praktische Umsetzung bestimmen.