Erwägungsgrund 12 32010R0356
In Anbetracht der spezifischen Bedrohung für den internationalen Frieden und die inter-nationale Sicherheit in der Region, die von der Situation in Somalia ausgeht, und zur Wahrung der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses 2010/231/GASP des Rates sollte die Befugnis zur Änderung des Anhangs I dieser Verordnung vom Rat ausgeübt werden.