Erwägungsgrund 9 32010R0356
Mit der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 des Rates vom 27. Januar 2003 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Somalia des Rates wurde das allgemeine Verbot verhängt, technische Beratung, Hilfe, Ausbildung, Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Somalia bereitzustellen. Es sollte eine neue Verordnung des Rates angenommen werden, um die Maßnahmen gegenüber den von den Vereinten Nationen bezeichneten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen anzuwenden.