Erwägungsgrund 14 32010R0036
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für die Eisenbahninteroperabilität und -sicherheit gemäß Artikel 21 der Richtlinie 96/48/EG —
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für die Eisenbahninteroperabilität und -sicherheit gemäß Artikel 21 der Richtlinie 96/48/EG —