Verordnung (EU) Nr. 36/2010 der Kommission vom 3. Dezember 2009 über Gemeinschaftsmodelle für die Fahrerlaubnis der Triebfahrzeugführer, Zusatzbescheinigungen, beglaubigte Kopien von Zusatzbescheinigungen und Formulare für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer gemäß der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Jede Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer sollte von dem Mitgliedstaat mit einer einzigen Nummer erteilt werden; diese Nummer sollte es auch erleichtern, die Fahrerlaubnis im nationalen Fahrerlaubnisregister, das nach Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2007/59/EG zu führen ist, einzutragen.
Erwägungsgrund 6 32010R0036
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