Erwägungsgrund 10 32010R0440
Diese Verordnung sollte unverzüglich in Kraft treten, da Anträge auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung und Vorschläge für die Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 am 20. Januar 2009 bei der Agentur eingereicht werden können.