Erwägungsgrund 2 32010R0440
Wird ein solcher Antrag nach Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gestellt, sollte die entsprechende Gebühr entrichtet werden.
Wird ein solcher Antrag nach Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gestellt, sollte die entsprechende Gebühr entrichtet werden.