Erwägungsgrund 6 32010R0606
Dieses Instrument entspricht den Anforderungen der Leitlinien der Entscheidung 2007/589/EG in Bezug auf ein Konzept, das auf Einzelflügen, der tatsächlichen Streckenlänge und statistisch fundierten Treibstoffverbrauchskoeffizienten beruht. Deswegen sollten die betreffenden Luftfahrzeugbetreiber über dieses Instrument verfügen können und es benutzen dürfen, damit sie ihren Überwachungs- und Berichterstattungspflichten mit geringerem Verwaltungsaufwand nachkommen können.