Erwägungsgrund 8 32010R0606
Gemäß Anhang XIV Abschnitt 6 der Entscheidung 2007/589/EG muss der Überwachungsplan eines Luftfahrzeugbetreibers, der ein Instrument zur Schätzung des Treibstoffverbrauchs verwendet, den Nachweis, dass die Bedingungen für Kleinemittenten erfüllt sind, sowie Angaben zu dem verwendeten Instrument und dessen Beschreibung enthalten.