Erwägungsgrund 10 32010R0066
Zur Vereinfachung der Regelung für das EU-Umweltzeichen und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für dessen Verwendung sollten die Beurteilungs- und Prüfverfahren gestrafft werden.
Zur Vereinfachung der Regelung für das EU-Umweltzeichen und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für dessen Verwendung sollten die Beurteilungs- und Prüfverfahren gestrafft werden.