Erwägungsgrund 20 32010R0066
Es sollten angemessene Übergangsmaßnahmen vorgesehen werden, damit ein reibungsloser Übergang von der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 auf die vorliegende Verordnung sichergestellt werden kann –
Es sollten angemessene Übergangsmaßnahmen vorgesehen werden, damit ein reibungsloser Übergang von der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 auf die vorliegende Verordnung sichergestellt werden kann –