Erwägungsgrund 15 32010R0066
Um die Vermarktung der Produkte mit Umweltzeichen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene zu erleichtern, den zusätzlichen Arbeitsaufwand für Unternehmen, insbesondere für KMU, in Grenzen zu halten und eine Verwirrung der Verbraucher zu vermeiden, ist es auch erforderlich, die Kohärenz der Regelung für das EU-Umweltzeichen und der nationalen Umweltzeichenregelungen in der Gemeinschaft zu verbessern und ihre Harmonisierung zu fördern.