Erwägungsgrund 14 32010R0066
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Aufstellung ihrer Aktionspläne für ein umweltschutzorientiertes öffentliches Beschaffungswesen die Einführung von Leitlinien erwägen und könnten auch Zielvorgaben für den Erwerb umweltfreundlicher Erzeugnisse im Rahmen öffentlicher Beschaffungen in Betracht ziehen.