Erwägungsgrund 10 32010R0702
Während die Bezeichnung „Olomoucké tvarůžky“ als ganze geschützt wird, darf die nichtgeografische Komponente der Bezeichnung als solche oder in übersetzter Form in der gesamten Union verwendet werden, sofern die Grundsätze und Regeln der Rechtsordnung der Union eingehalten werden.