Erwägungsgrund 2 32010R0724
In der Vereinbarten Niederschrift der Ergebnisse der Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Norwegen vom 3. Juli 2009 sind die Verfahren und die Stichprobenmethodik für die Einführung von Ad-hoc-Schließungen in der Nordsee und im Skagerrak festgelegt. Diese Bestimmungen wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 753/2009 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände (2009) in EU-Recht umgesetzt.