Erwägungsgrund 4 32010R0724
Da die betreffenden Bestimmungen seit 1. Januar 2010 nicht mehr anwendbar sind, muss die Umsetzung der Vereinbarten Niederschrift in der Nordsee und im Skagerrak im Wege von Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 51, 52 und 53 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 erfolgen.