Erwägungsgrund 2 32010R0080
Aufgrund der in den ersten Jahren der Durchführung der IPA-Verordnung gewonnenen Erfahrungen erweist sich eine begrenzte Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 als notwendig, um einige Widersprüche und falsche Querverweise zu beseitigen, den Wortlaut einiger Artikel klarer zu fassen und einige der besonderen Bestimmungen zu ändern, damit ein höheres Maß an Kohärenz, Effizienz und Wirksamkeit bei der Durchführung des Instruments erreicht wird.