Erwägungsgrund 3 32010R0080
Außerdem muss klargestellt werden, in welchen Fällen die besonderen Bestimmungen im Rahmen der einzelnen IPA-Komponenten den gemeinsamen Bestimmungen vorgehen. Die Bestimmungen über die Evaluierung der Hilfe müssen mit den Bestimmungen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften in Einklang gebracht und gleichzeitig muss für eine bessere Kohärenz zwischen den für alle IPA-Komponenten geltenden gemeinsamen Bestimmungen und den für die einzelnen Komponenten geltenden besonderen Bestimmungen gesorgt werden.