Erwägungsgrund 11 32010R0904
Für ein reibungsloses Funktionieren des Mehrwertsteuersystems sind die elektronische Speicherung und Übertragung bestimmter Daten zum Zweck der Kontrolle der Mehrwertsteuer erforderlich. Sie ermöglichen einen schnellen Informationsaustausch und einen automatisierten Informationszugang, wodurch die Betrugsbekämpfung gestärkt wird. Dies kann dadurch erreicht werden, dass der Datenbestand in Bezug auf Mehrwertsteuerpflichtige und ihre innergemeinschaftlichen Umsätze verbessert wird, indem darin eine Reihe von Informationen über die Steuerpflichtigen und ihre Umsätze aufgenommen wird.