Erwägungsgrund 23 32010R0904
Aus Effizienz-, Zeit- und Kostengründen ist es unerlässlich, dass die im Rahmen dieser Verordnung mitgeteilten Informationen möglichst auf elektronischem Weg übermittelt werden.
Aus Effizienz-, Zeit- und Kostengründen ist es unerlässlich, dass die im Rahmen dieser Verordnung mitgeteilten Informationen möglichst auf elektronischem Weg übermittelt werden.