Erwägungsgrund 9 32010R0904
Für die Einführung des Systems einer einzigen Anlaufstelle durch die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und für die Anwendung des Erstattungsverfahrens für Steuerpflichtige, die nicht in dem Mitgliedstaat der Erstattung ansässig sind durch die Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige sind Regeln für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und für die Aufbewahrung dieser Informationen erforderlich.