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Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, auf der Grundlage einer einem harmonisierten Muster entsprechenden Validierung alternative Parameter für die Umwandlung tierischer Nebenprodukte in Biogas oder ihre Kompostierung zu gestatten. In solchen Fällen sollte die Möglichkeit bestehen, Fermentationsrückstände und Kompost überall in der Europäischen Union in Verkehr zu bringen. Außerdem sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, bestimmte Parameter für spezifische tierische Nebenprodukte, wie Küchen- und Speiseabfälle oder Gemische solcher Abfälle mit anderem Material, die in Biogas umgewandelt oder kompostiert werden sollen, zu genehmigen. Da solche Genehmigungen nicht gemäß einem harmonisierten Muster erteilt werden, sollten solche Fermentationsrückstände und Kompost nur in dem Mitgliedstaat in Verkehr gebracht werden, in dem die Parameter genehmigt wurden.
Die zuständige Behörde kann die Verwendung alternativer Verarbeitungsparameter für Biogas- und Kompostieranlagen gestatten, sofern die in Anhang V Kapitel III…
Entseuchung/Pasteurisierung tierischer Nebenprodukte, die zur Umwandlung in Biogas oder Kompostierung bestimmt sind, bevor sie in einem anderen Betrieb oder…
Allerdings sollten in solchen Fällen die Fermentationsrückstände und der Kompost nur in dem Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht werden, in dem die…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sieht Durchführungsmaßnahmen in Bezug auf die Umwandlung tierischer Nebenprodukte in Biogas oder Kompost vor. Werden tierische…
Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält Normen für die Umwandlung tierischer Nebenprodukte in Biogas und Kompost. Gemäß Anhang V Kapitel III Abschnitt…
Fermentationsrückstände und Kompost tierischen Ursprungs können in der Praxis mit Material nichttierischen Ursprungs gemischt werden. Die Unternehmer sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.