Erwägungsgrund 7 32011R0176
Die Einrichtung eines funktionalen Luftraumblocks sollte als rechtliches Verfahren angesehen werden, mittels dessen Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit zwischen ihren jeweiligen Luftraumblöcken verbessern müssen. Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dieser Anforderung im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 550/2004 bis spätestens 4. Dezember 2012 nachzukommen.