Erwägungsgrund 8 32011R0176
Die Feststellung, ob ein funktionaler Luftraumblock geändert wurde, sollte für alle Mitgliedstaaten aufgrund derselben Kriterien getroffen werden und auf solche Änderungen beschränkt sein, die erhebliche Auswirkungen auf den funktionalen Luftraumblock und/oder benachbarte funktionale Luftraumblöcke oder Mitgliedstaaten haben.