Erwägungsgrund 15 32011R0211
Die Mitgliedstaaten sollten vor der Sammlung von Unterstützungsbekundungen die Konformität der Online-Sammelsysteme mit den Vorschriften dieser Verordnung überprüfen.
Die Mitgliedstaaten sollten vor der Sammlung von Unterstützungsbekundungen die Konformität der Online-Sammelsysteme mit den Vorschriften dieser Verordnung überprüfen.