Erwägungsgrund 19 32011R0211
Die Organisatoren sollten gewährleisten, dass alle in dieser Verordnung niedergelegten einschlägigen Bedingungen vor Einreichung einer Bürgerinitiative bei der Kommission erfüllt sind.
Die Organisatoren sollten gewährleisten, dass alle in dieser Verordnung niedergelegten einschlägigen Bedingungen vor Einreichung einer Bürgerinitiative bei der Kommission erfüllt sind.