Erwägungsgrund 9 32011R0211
Rechtspersonen, insbesondere Organisationen, die gemäß den Verträgen zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Unionsbürger beitragen, sollten eine Bürgerinitiative unterstützen können, sofern dies vollkommen transparent erfolgt.