Erwägungsgrund 14 32011R0327
Eine Überprüfung dieser Verordnung ist spätestens vier Jahre nach deren Inkrafttreten vorgesehen. Der Überprüfungsprozess kann bereits vorher eingeleitet werden, falls die Kommission Kenntnis von Umständen erhält, die dies rechtfertigen. Im Rahmen der Überprüfung sollten insbesondere die Festlegung technologieunabhängiger Anforderungen, die Möglichkeiten des Einsatzes von Drehzahlregelungen, die Anzahl und der Umfang notwendiger Ausnahmen sowie die Einbeziehung von Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung von weniger als 125 W geprüft werden.