Erwägungsgrund 16 32011R0327
Diese Verordnung sollte die Marktdurchdringung von Technologien zur Begrenzung der Umweltauswirkungen über die Gesamtlebensdauer von Ventilatoren, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden, erhöhen und damit bis 2020 zu geschätzten jährlichen Stromeinsparungen in Höhe von 34 TWh im Vergleich zum Szenario ohne Maßnahmen führen.