Erwägungsgrund 19 32011R0327
Im Interesse einer weiteren Begrenzung der Umweltauswirkungen von Ventilatoren, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden, sollten die Hersteller einschlägige Informationen zum Zerlegen, zum Recycling und zur Entsorgung dieser Ventilatoren nach der endgültigen Außerbetriebnahme bereitstellen.