Erwägungsgrund 12 32011R0364
Die Verordnung (EU) Nr. 955/2010 vom 22. Oktober 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 hinsichtlich der Verwendung von Impfstoffen gegen die Newcastle-Krankheit enthält einen Fehler in der Muster-Veterinärbescheinigung für Geflügelfleisch im Anhang der genannten Verordnung. Dieser Fehler betrifft den Eintrag „Art der Behandlung“, der irrtümlicherweise in Teil I Feld I.28 (Kennzeichnung der Waren) der genannten Bescheinigung eingesetzt wurde. Der Eintrag „Art der Behandlung“ gilt nicht für Geflügelfleisch und sollte daher aus der Muster-Veterinärbescheinigung gestrichen werden. Dieser Fehler sollte korrigiert werden.