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Da Zollrückvergütungen erst fünf Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens begrenzt werden können, kann es erforderlich sein, Schutzmaßnahmen auf der Grundlage dieser Verordnung zu ergreifen, falls Unionsherstellern infolge von mit Zollrückvergütungen oder -befreiungen verbundenen Einfuhren eine bedeutende Schädigung entsteht oder zu entstehen droht. Im Rahmen eines solchen Verfahrens sollte die Kommission alle für die Lage des betroffenen Wirtschaftszweigs der Union relevanten Faktoren bewerten, einschließlich der in Artikel 14 Absatz 2.1 des Protokolls über Ursprungsregeln festgelegten Bedingungen. Die Kommission sollte daher ab dem Zeitpunkt des Beginns der Anwendung des Abkommens die koreanischen Statistiken für sensible Sektoren überwachen, die möglicherweise durch den Zollrückvergütungsmechanismus beeinträchtigt werden.
Während eines Zeitraums von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt des Beginns der Anwendung des Abkommens und auf einen ausreichend begründeten Antrag des…
Die Kommission sollte ab dem Zeitpunkt des Beginns der Anwendung des Abkommens auch die Statistiken über die Entwicklung der Ein- und Ausfuhren nach bzw. aus…
In einer kritischen Lage, in der eine Verzögerung einen schwer wiedergutzumachenden Schaden verursachen würde, werden vorläufige Schutzmaßnahmen ergriffen, wenn…
Ein auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten konzentrierter Anstieg der Einfuhren kann als solcher in bestimmten Fällen eine bedeutende Schädigung eines…
In einer kritischen Lage, in der eine Verzögerung einen schwer wiedergutzumachenden Schaden verursachen würde, werden vorläufige Schutzmaßnahmen angewandt, wenn…
Für die Zwecke der Anwendung des Artikels 14 des Protokolls über Ursprungsregeln überwacht die Kommission genau die Entwicklung der entsprechenden Einfuhr- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.