Erwägungsgrund 14 32011R0511
Gemäß Artikel 3.2 Absatz 1 des Abkommens sollte die Kommission Korea die Einleitung einer Untersuchung schriftlich notifizieren und Korea konsultieren.
Gemäß Artikel 3.2 Absatz 1 des Abkommens sollte die Kommission Korea die Einleitung einer Untersuchung schriftlich notifizieren und Korea konsultieren.