Erwägungsgrund 32 32026R1395
Im Rahmen der Politik der Union in den Bereichen Rückkehr und Rückübernahme wird der Grundsatz der Nichtzurückweisung uneingeschränkt gewahrt; sie wird im Einklang mit den grundlegenden internationalen Menschenrechtsprinzipien durchgeführt. Die freiwillige Rückkehr stellt nach wie vor ein wesentliches Element des gemeinsamen EU-Rückkehrsystems dar, das eine humane, wirksame und nachhaltige Rückkehr irregulärer Migranten ermöglicht. Durch die Migrationspolitik der Union wird zudem die Verbesserung der nachhaltigen Wiedereingliederung und des Kapazitätsaufbaus in den Partnerländern unterstützt, wodurch wiederum die lokale Entwicklung in diesen Ländern erheblich gestärkt werden kann.