Erwägungsgrund 2 32011R0063
Zur Feststellung des Reduktionspotenzials eines Herstellers kleiner Stückzahlen sollten die wirtschaftlichen und technologischen Möglichkeiten des Antragstellers geprüft werden. Zu diesem Zweck sollte der Antragsteller genaue Informationen über seine wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie Informationen zu den in den Fahrzeugen eingesetzten CO2-reduzierenden Technologien vorlegen. Diese Informationen betreffen unter anderem Daten, die dem Antragsteller vorliegen, und sollten keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern.