Erwägungsgrund 7 32011R0063
Bestimmte Informationen im Ausnahmeantrag sollten nicht veröffentlicht werden, wenn die Offenlegung dieser Informationen, vor allem von Informationen über die Produktplanung des betreffenden Herstellers, über Kostenschätzungen und über die Auswirkungen auf die Rentabilität des Unternehmens, kommerzielle Interessen untergraben würde. Die Entscheidungen über die Gewährung von Ausnahmen werden von der Kommission im Internet veröffentlicht.