Erwägungsgrund 7 32012R0264
Angesichts der ernsten Menschenrechtslage in Iran und im Einklang mit dem Beschluss 2011/235/GASP sollten weitere Personen in die im Anhang I der Verordnung (EU) 359/2011 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden.