Erwägungsgrund 8 32012R0264
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 359/2011, der die Liste der zuständigen Behörden enthält, denen besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Anwendung jener Verordnung zugewiesen worden sind, sollte auf der Grundlage der jüngsten Angaben der Mitgliedstaaten zu den zuständigen Behörden aktualisiert werden.