Erwägungsgrund 6 32012R0741
Es besteht eine fortdauernde Notwendigkeit, etwas gegen Verzögerungen zu unternehmen, die durch die hohe Arbeitsbelastung des Gerichts entstehen; deshalb ist es angebracht, darauf hinzuarbeiten, dass bis zur teilweisen Neubesetzung des Gerichts im Jahr 2013 geeignete Maßnahmen ergriffen werden.