Erwägungsgrund 8 32012R0741
Die das Gericht für den öffentlichen Dienst betreffenden Änderungen sollten im Hinblick auf die Dringlichkeit einer Lösung, die die Gewähr für seinen ordnungsgemäßen Arbeitsablauf bietet, zusammen mit den Änderungen, die den Gerichtshof betreffen, erlassen werden.