Erwägungsgrund 11 32013R0101
Gemäß dem Gutachten der EFSA sollte Milchsäure, die zur Verringerung der Oberflächenverunreinigung von Rinderschlachtkörpern verwendet wird, den in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Spezifikationen für Milchsäure entsprechen. Milchsäure, die zur Verringerung der mikrobiologischen Oberflächenverunreinigung gemäß dieser Verordnung verwendet wird, sollte daher den Spezifikationen der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 entsprechen.