Erwägungsgrund 14 32013R0101
Da der Rat innerhalb der geltenden Frist keinen Beschluss gefasst und das Europäische Parlament keine Einwände erhoben hat, sollte die Kommission die Maßnahme erlassen —
Da der Rat innerhalb der geltenden Frist keinen Beschluss gefasst und das Europäische Parlament keine Einwände erhoben hat, sollte die Kommission die Maßnahme erlassen —