Erwägungsgrund 6 32013R0101
In ihrem Gutachten kommt die EFSA zu dem Schluss, dass die Behandlung mit Milchsäure zur Entfernung von Verunreinigungen keine Sicherheitsbedenken aufwirft, sofern der verwendete Stoff den EU-Spezifikationen für Lebensmittelzusatzstoffe entspricht. Darüber hinaus kommt die EFSA zu dem Ergebnis, dass die mikrobiologische Verunreinigung sich durch Behandlungen mit Milchsäure signifikant verringern lässt gegenüber der Verunreinigung, wenn keine Behandlung oder eine Behandlung mit Trinkwasser erfolgt, und dass ein Beitrag solcher Behandlungen zur Entwicklung mikrobieller Resistenz unwahrscheinlich ist.